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   BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78   

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BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78 (https://dejure.org/1978,7787)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1978 - 3 StR 224/78 (https://dejure.org/1978,7787)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 (https://dejure.org/1978,7787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem Totschlagsversuch - Entschädigung des Angeklagten bei Teilfreisprüchen - Zulässigkeit einer hilfweisen Beschwerde gegen einen Auflagenbeschlusses in einer Revision gegen die Verurteilung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Denn ein Vergehen wie das des § 53 Abs. 3 Nr. 1 a oder b WaffG, das sachlich-rechtlich eine und dieselbe Handlung mit einem nach dem Strafrahmen gleich schweren oder schwereren Vergehen und zugleich auch mit einem schwerer wiegenden Verbrechen darstellt, ist als Zwischenglied nicht geeignet, diese anderen Taten untereinander zu einer solchen Handlungseinheit des sachlichen Strafrechts zu verbinden (BGHSt 3, 165, 167 - BGHSt 1, 67, 70; 6, 92, 97; 18, 66, 69).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Denn ein Vergehen wie das des § 53 Abs. 3 Nr. 1 a oder b WaffG, das sachlich-rechtlich eine und dieselbe Handlung mit einem nach dem Strafrahmen gleich schweren oder schwereren Vergehen und zugleich auch mit einem schwerer wiegenden Verbrechen darstellt, ist als Zwischenglied nicht geeignet, diese anderen Taten untereinander zu einer solchen Handlungseinheit des sachlichen Strafrechts zu verbinden (BGHSt 3, 165, 167 - BGHSt 1, 67, 70; 6, 92, 97; 18, 66, 69).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Die Freiheitsentziehung wird überdies nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB voll auf die Freiheitsstrafe angerechnet, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt eine Entschädigung nicht in Betracht kommt (vgl. Beschluß des Senats vom 3. Mai 1978 - 3 StR 143/78(S)).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Denn ein Vergehen wie das des § 53 Abs. 3 Nr. 1 a oder b WaffG, das sachlich-rechtlich eine und dieselbe Handlung mit einem nach dem Strafrahmen gleich schweren oder schwereren Vergehen und zugleich auch mit einem schwerer wiegenden Verbrechen darstellt, ist als Zwischenglied nicht geeignet, diese anderen Taten untereinander zu einer solchen Handlungseinheit des sachlichen Strafrechts zu verbinden (BGHSt 3, 165, 167 - BGHSt 1, 67, 70; 6, 92, 97; 18, 66, 69).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Denn ein Vergehen wie das des § 53 Abs. 3 Nr. 1 a oder b WaffG, das sachlich-rechtlich eine und dieselbe Handlung mit einem nach dem Strafrahmen gleich schweren oder schwereren Vergehen und zugleich auch mit einem schwerer wiegenden Verbrechen darstellt, ist als Zwischenglied nicht geeignet, diese anderen Taten untereinander zu einer solchen Handlungseinheit des sachlichen Strafrechts zu verbinden (BGHSt 3, 165, 167 - BGHSt 1, 67, 70; 6, 92, 97; 18, 66, 69).
  • BGH, 08.06.1977 - 2 ARs 129/77

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) für Entscheidungen im

    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Es ist deshalb nicht geboten, die Sache zur Entscheidung der Entschädigungsfrage an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - 1 StR 136/77 - bei Holtz MDR 1977, 811).
  • BGH, 17.05.1977 - 1 StR 136/77

    Anforderungen an Offenbarungspflichten - Anforderungen an die innere Tatseite

    Auszug aus BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78
    Es ist deshalb nicht geboten, die Sache zur Entscheidung der Entschädigungsfrage an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - 1 StR 136/77 - bei Holtz MDR 1977, 811).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Soweit sich andere Senate seiner Meinung angeschlossen haben (Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 - und Urteil vom 20. Januar 1981 - 5 StR 657/80 -), erfordert auch das nicht die Vorlegung beim Großen Senat.
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Das Vergehen des unerlaubten Führens einer Schußwaffe kann sowohl mit den Vergehen des Diebstahls mit Waffen, als auch mit den anderen Straftaten in Tateinheit stehen, bei denen die Waffe benutzt worden ist (vgl. BGHSt 29, 184, 186/187; 31, 29, 30; BGH, Beschl. vom 5.9.1972 - 5 StR 380/72; Urt. vom 18.7.1978 - 5 StR 340/78; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78; Urt. vom 21.4.1982 - 2 StR 657/81; Beschl. vom 24.9.1982 - 2 StR 474/82; BayObLGSt 1975, 89).

    Bei der Prüfung der Konkurrenzfragen wird der neue Tatrichter allerdings zu beachten haben, daß eine minderschwere Dauerstraftat oder fortgesetzte Tat nicht geeignet ist, zwei schwerere, an sich selbständige Taten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 26, 28; 18, 66, 69; 23, 141, 149/150; 29, 288, 291; 31, 29; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BGH bei Holtz MDR 1982, 969 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Beschl. vom 16.12.1976 - 4 StR 619/76; Urt. vom 10.2.1977 - 4 StR 623/76; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78).

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer

    Der Angeklagte kann dafür nicht bestraft werden (§ 33 StGB), auch nicht wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz; denn die Notwehrüberschreitung entschuldigt auch das Führen der Schußwaffe, soweit es mit dem als Totschlag angeklagten Verhalten unmittelbar zusammenfällt (vgl. BGH Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 -).
  • BGH, 07.09.1982 - 3 StR 295/82

    Tateinheit zwischen Betäubungsmitteldelikt und Führen einer Schusswaffe bei

    Die Annahme von Tateinheit zwischen dem Munitionserwerb (§ 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG) und dem Führen der Schußwaffe (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b WaffG) ist - wegen der Tateinheit zwischen dem Schußwaffenführen und der Haschischeinfuhr - auch auf das Verhältnis des Munitionserwerbs zur Einfuhr von Betäubungsmitteln zu erstrecken; denn das in die Verbindung einbezogene Vergehen nach § 53 Abs. 3 Nr. 1 a WaffG wiegt leichter als die verbindende Tat nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. b WaffG, wie die Strafdrohungen beider Vorschriften zeigen (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78; vgl. auch BGHSt 29, 288, 291 f).
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